Die KPK-Unterstützungskasse ist eine gemeinnützige Versorgungseinrichtung für kongruent rückgedeckte Versorgungszusagen im Durchführungsweg der versicherungsförmigen Unterstützungskasse. Sie steht Arbeitgebern offen, die ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) ganz oder teilweise über eine gemeinsame Gruppenunterstützungskasse finanzieren und abwickeln wollen, um sich auf diese Weise die Gründung einer betriebs- oder branchenbezogenen Unterstützungskasse zu ersparen.

Als gemeinnützige Versorgungseinrichtung ist ihr ausschließlicher und unabänderlicher Zweck die Gewährung freiwilliger, einmaliger, wiederholter und/oder laufender Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung an Betriebsangehörige, frühere Betriebsangehörige des Trägerunternehmens oder deren Angehörige. 

Für die kongruente Rückdeckung der von uns erteilten Versorgungszusagen bedienen wir uns derzeit ausschließlich der Kölner Pensionskasse VVaG i.L..  
Da sich die Kölner Pensionskasse im Run-Off befindet, nimmt die KPK Unterstützungskasse kein Neugeschäft an. 

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